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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote:
Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte, die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Eine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben wird nicht übernommen, sie sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Verwenden unserer Angebote, oder Inanspruchnahme, oder Duldung unserer Dienstleistungen bedeutet, das Akzeptieren unserer Honorarsätze und Bedingungen.

2 . Unbefugte Weitergabe:
Unsere Angebote / Mitteilungen sind ausschließlich für den Angebotsempfänger selber bestimmt, diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der vollen Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. Weitergabe an Dritte,-Berater,-Bekannte,-Banken etc. sind ausschlieslich nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet, wobei uns der Empfänger mit Name,- Anschrift, -Firma,-Telefonnummer und Emailadresse sofort mitzuteilen ist.

3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig zu sein.

4. Vorkenntnis:
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Bekanntgabe der Vorkenntnis-Quelle, wobei uns diese Quelle mit Namen,- Anschrift,-Firma,-Telefonnummer und Emailadresse innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Angebots mitzuteilen ist. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrags, über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen. Verstöße gegen diese Verpflichtung, begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

5. Entstehen unseres Provisionsanspruchs:
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung, ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustandegekommen ist. Hierbei genügt auch eine Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft, mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweichend ist. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf etc.). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Das Selbe gilt auch, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen, oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Durch einen Rücktritt aus einem Vertrag, bleibt unser Provisionsanspruch unberührt.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs:
Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig, mit Abschluss über die Vertragsangelegenheit (Vertragsabschluss). Die Art des Vertragsabschlusses ist unerheblich, es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen, dieser kann ein Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht oder Zuschlag bei Versteigerung oder Sonstiges sein.

7. Provisionssätze:
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart worden.

An oder Verkauf: 5 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 % ( 5,95% )

Wohnen: Das 2 Fache der monatlichen Nettomiete zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer z. Zt. 19 % ( 2,38 Fache )

Gewerbe: Das 3 Fache der monatlichen Nettomiete zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer z.Zt. 19 % ( 3,57 Fache )

Es wird der jeweils aktuelle Merhrwertsteuersatz bei Vertragsabschluss berechnet.

Unsere Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

8. Folgegeschäft:
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang, mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag, weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

9. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Frankfurt am Main